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Neu: Beiträge an VEB aargauSüd können jetzt steuerlich in Abzug gebracht werden!

Es ist geschafft! Mit Verfügung vom 2.10.2023 ist unser Verein vom Kantonalen Steueramt als gemeinnützige Organisation anerkannt worden! Die damit verbundene Steuerbefreiung heisst für unsere Mitglieder:

«Freiwillige Leistungen an den Verein Ehemaliger der Bezirksschulen aargauSüd können steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn die freiwilligen Leistungen in der Steuerperiode insgesamt mindestens CHF 100.00 erreichen (Beispiel CHF 50.00 an den VEB aargauSüd und CHF 50.00 an die Institution XY, an die ebenfalls steuerlich abzugsfähige Leistungen möglich sind).

Der Abzug darf 20% des Reineinkommens nicht übersteigen.»

Der Vorstand freut sich sehr über diese Anerkennung und dass Sie als Mitglied auch noch gleich davon profitieren!

Nach dem Motto: Aufrunden des Mitgliederbeitrags lohnt sich!